BPjM

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) hat u.a. die Aufgabe, Medien aller Art, die geeignet sind, Kinder und Jugendliche sozialethisch zu desorientieren,  in die Liste der jugendgefährdenden Schriften bzw. Medien aufzunehmen. Hierzu gehören auch Computerspiele. 

Die vielfältigen Veränderungen, die sich mit dem Inkrafttreten des neuen Jugendschutzgesetzes (JuSchG) und des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV) vom 01.04.2003 ergaben,  erfordern eine vollständige Überarbeitung der bislang zur Verfügung gestellten Informationen über die Tätigkeit der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (vormals Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Schriften).                                                   
Siehe auch:    INPOL   Egoshooter   Datenschutzgesetze   
Link: http://www.bundespruefstelle.de