Volkszählungsgesetz

Volkszählung ist die periodische Totalerhebung (Vollerhebung) der Bevölkerung zur Ermittlung einer Repräsentativstatistik. Die ermittelten Strukturdaten sind die Basis für staatliche und kommunale Entscheidungsprozesse.  Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland fanden statt am: 1950, 1961, 1970, 1987, 2011; in der ehemaligen DDR: 1950, 1964, 1971.  In der Bundesrepublik Deutschland ist das Statistische Bundesamt, als eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern, für die Durchführung der Volkszählung verantwortlich.   

Die größte Volkszählung der Welt startete China am 01.11.2010. Die chinesische Regierung erhoffte sich Aufschluss über die tatsächliche Bevölkerungsgröße zu erhalten,  die bis dato auf mehr als 1,3 Milliarden Menschen geschätzt wurde. Auch sollte die Erhebung eine bessere Zahlenbasis von der raschen Überalterung der Gesellschaft aufzeigen. Die Wanderarbeiter in den Fabriken Südchinas, die tibetische  Nomaden im Himalaja und alle anderen Personenkreise sollten erfasst werden. 

'In der Bevölkerung regt sich allerdings Widerstand gegen diese erste Volkszählung seit zehn Jahren, die mit dem wachsendem Wohlstand auch in China  zunehmend als Eingriff in die Privatsphäre empfunden wird. Wegen der strengen Ein-Kind-Politik sind viele Kinder auch gar nicht oder an anderen Orten angemeldet, um Strafen zu entgehen.'   

Quelle: Vgl. http://www.welt.de/politik/ausland/article10660683/China-startet-die-groesste-Volkszaehlung-der-Welt.html                                     
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  Datenschutzgesetze

Maßgeblich sind die Bundesdatenschutzgesetze (BDSG) und die Datenschutzgesetze der Länder: Landesdatenschutzgesetze (LDSG).  In diesen Datenschutzgesetzen ist der Schutz 'personenbezogener Daten' sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung' geregelt.  Darüber hinaus gibt es bereichsspezifische Vorschriften, wie zum Beispiel das Telekommunikationsgesetz (TKG), Telemediengesetz (TMG).  In den Sozialgesetzbüchern (SGB) ist der Sozialdatenschutz und das Sozialgeheimnis geregelt: 'Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten (§ 67 Abs. 1 Zehntes Buch) von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben,  verarbeitet oder genutzt werden.' Im Strafgesetzbuch ist die 'Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs '(§§ 201 - 210 StGB) geregelt.  Darunter fallen die 'Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen', Verletzung des Briefgeheimnisses, das Abhören, Ausspähen oder Abfangen von Daten (...) Passwörtern  oder sonstigen Sicherungscodes, die den Zugang zu Daten ermöglichen, oder Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist. 

Die Katholische und die Evangelische Kirche haben eigene Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Abgeleitet aus dem Volkszählungsgesetz von 1983,  gewähren die Datenschutzgesetze jedem Bürger das Recht: 'grundsätzlich selbst über die Preisgabe und die Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen.'  Der Einzelne muss in erster Linie davor geschützt werden, dass seine persönlichen Daten nicht unbegrenzt 'erhoben, gespeichert, verwendet und weitergegeben werden'.  Jeder hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. 

Siehe auch:
1) 'Scoring Novelle' des BDSG zum 01.04.2010: § 34 Auskunft an den Betroffenen: Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit - Internetredaktion: http://www.bfdi.bund.de 
2) Berliner Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit: http://www.datenschutz-berlin.de/content/recht                                 
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  Wer-kennt-wen
Patrick Ohler, - Gründer von 'wer-kennt-wen' Patrick Ohler, - Gründer von 'wer-kennt-wen'
Social Network
Der Erfolg des Social Networks 'wer-kennt-wen.de' mag darin begründet liegen, dass sich auch Internetneulinge schnell in dieser Netzgemeinschaft zurechtfinden.  Das Seitenlayout ist übersichtlich gestaltet und begnügt sich mit den wichtigsten Features auf der Einstiegsseite. Ab 14 Jahren kann sich jeder anmelden, der von einem bestehenden Mitglied eingeladen wird.  Jedem Mitglied stehen dieselben Funktionen zur Verfügung: Nachrichten innerhalb von "wer-kennt-wen" senden und empfangen, das eigene Foto hochladen, Fotoalben einrichten, Chatten, Blogs schreiben oder Gruppen beitreten.  Wer kennt wen bietet den Nutzern die Möglichkeit, alte Freunde, Schulfreunde und Verwandte zu finden und selber gefunden zu werden. Hierfür steht jedem Mitglied eine einfache Suchmaschine zu Verfügung.  Findet ein Mitglied den potentiellen Freund oder Verwandten, sendet er ihm mit einem Klick einen Kontaktwunsch. Der Adressat kann dann Annehmen oder Ablehnen. Die so erschlossene Kontakte stehen auf der Eingangsseite mit Foto und Namen,  für jeden in der Netzgemeinschaft sichtbar. Die Anzahl der Kontakte ist auch für alle Mitglieder der Netzgemeinschaft sichtbar. 

Datenschutz
Aus datenschutzrechtlichen Gründen sollte jeder Nutzer genau überlegen, was er wem von sich Preis gibt. Bei der Erstellung eines Profils hat der Nutzer vielfältige Möglichkeit, Angaben zur eigenen Person zu machen  (Geburtsdatum, Kontaktdaten, Adresse, Interessen etc.) oder eben nicht zu machen. Es empfiehlt sich auch direkt nach der Anmeldung in dem Menüpunkt 'Einstellungen' zu klicken, und auszuwählen,  für welche Benutzergruppe die persönlichen Angaben sichtbar sind, - zum Beispiel: "Alle Leute innerhalb von wer-kennt-wen" oder 'nur Leute, die ich kenne' oder 'niemand'.  Die bei der Anmeldung hinterlegte E-Mail-Adresse wird grundsätzlich nicht angezeigt. 

Das Internet Startup Unternehmen
Die Erfolgsstory von 'wer-kennt-wen' wurde von den beiden Studenten Patrick Ohler und Fabian Jager im Jahr 2006 geschrieben. Das Internet-Startup-Unternehmen gehört nach  eigenen Angaben zu den am stärksten wachsenden Social Networks in Deutschland, welches allein über die virale Verbreitung und ohne jegliche Form von Werbung auskommt.  Seit Februar 2008 ist RTL offiziell beim Social Network wer-kennt-wen.de beteiligt. Die Kölner sicherten sich zunächst 49 Prozent, - besitzen aber eine Option auf die restlichen Anteile.²  Seit Juni 2008 übernimmt IP-Deutschland die Vermarktung von 'wer-kennt-wen.de' - laut Nielsen Online eines der am stärksten wachsenden Social Networks in Deutschland.³  Weitere soziale Netzwerke:
- 'Lokalisten'
- 'XING'
- 'StudiVZ'
- 'MySpace'
- 'Facebook'
-'LinkedIn' 
Quellen: wer-kennt-wen.de
www.alexa.com 
² http://www.deutsche-startups.de/2008/07/01/die-wichtigsten-uebernahmen-im-ersten-halbjahr-2008/
³ http://www.ip-deutschland.de/                         
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Link: http://www.wer-kennt-wen.de


  Mikrozensus

Der Mikrozensus ist eine auf kleinen Stichproben ('kleine Zählung') beruhende Repräsentativstatistik der Bevölkerung eines Gebiets.  Nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren werden Haushalte ausgewählt, welche in der Regel vier Jahre hintereinander befragt werden. Nur etwa 1% der Haushalte werden Jährlich zur Stichprobe herangezogen.  Im Gegensatz zur Volkszählung werden keine Zähler, sondern Interviewer/-innen eingesetzt. Diese sind zu Verschwiegenheit über alle Erkenntnisse,  die im Zusammenhang mit dieser Erhebung stehen, verpflichtet.

Aus Datenschutzrechtlichen Gründen liegen den Interviewern/-innen keine Daten aus dem Vorjahr vor.  Wer keinen Interviewer/innen in seiner Wohnung dulden möchte, kann seiner Auskunftspflicht in der Regel mit einer telefonischen Befragung  nachkommen oder den 50 Seiten Fragekatalog ausfüllen und an das zuständige Statistische Landesamt per Post schicken.  Der Datenschutz ist durch die statistische Geheimhaltung gemäß § 16 Bundesstatistikgesetz gewährleistet.                                             
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  Kontoabruf

Finanzämter, BAföG - und Sozialämter, Familienkassen und Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit dürfen, einzelfallbezogen bei konkreten Verdachtsfällen von Steuerhinterziehung  oder Leistungsmissbrauchs Depot- und Kontostammdaten betroffener Bürger ermitteln.  Die Behörden stellen eine Anfrage 'direkt über das Bundeszentralamt für Steuern (§ 93 Abs. 7 AO)'(1) Das Bundeszentralamt für Steuern wiederum erhält die Informationen  Informationen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). (2) Banken und Kreditinstitute sind  verpflichtet diese Bestandsdaten bereitzuhalten. Auf diesem Wege können Namen, Kontonummer, Tag der Errichtung und den Tag der Auflösung, Geburtsdaten des Kontoinhabers und eines Verfügungsberechtigten abgerufen werden.   

Quellen: 
1) Vgl.: http://www.steuertipps.de/?softlinkID=12011
2) Vgl.: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/kontenabruf.html 

Siehe auch:
Neue Kontrollbefugnisse der Finanzämter:
http://www.die-steuern.de/bankgeheimnis.html 

Kontenabruf durch die Finanzämter und andere Behörden:
http://www.bfdi.bund.de/nn_530642/DE/Themen/WirtschaftUndFinanzen/SteuernUndZoll/Artikel/Kontenabruf.html
(16. Dezember 2010)                                       
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  Auskunfteien

Einmal jährlich kann jeder Bürger von Auskunfteien kostenlos eine Selbstauskunft in Textform verlangen. Die Auskunfteien sind verpflichtet mitzueilen, welche Daten zur Person gespeichert wurden,  woher diese Daten stammen, an wen diese Daten weitergegeben wurden sowie den Zweck der Speicherung. Darüber hinaus soll der Verbraucher seinen so genannten Scorewert erfahren, der die Bonität einer Person beschreibt. 

Bekannte Auskunfteien sind: 

SCHUFA Holding AG, 30056 Hannover 
Arvato Infoscore GmbH, 76532 Baden-Baden
Accumio Finance Services GmbH, 69115 Heidelberg
Bürgel Wirtschaftsinformationen GmbH & Co. KG, 22761 Hamburg 
Creditreform Bonn Domschke KG, 53117 Bonn
Dun & Bradstreet Deutschland GmbH, 64295 Darmstadt 
Producta Daten-Service GmbH, 60386 Frankfurt am Main
CEG Creditreform Consumer GmbH, 41460 Neuss
Deltavista GmbH, 76133 Karlsruhe 

Siehe auch:
Eintrag bei Schufa, Creditreform und anderen Auskunfteien:
http://forum.computerbetrug.de/threads/eintrag-bei-schufa-creditreform-und-anderen-auskunfteien.10339/ 

Auskunfteien fallen beim Finanztest durch:
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/0,1518,695406,00.html 

Bundesdatenschutzgesetz:
http://dejure.org/gesetze/BDSG/28a.html                                       
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