| Volkszählungsgesetz | |||||
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Volkszählung ist die periodische Totalerhebung (Vollerhebung) der Bevölkerung zur Ermittlung einer Repräsentativstatistik. Die ermittelten Strukturdaten sind die Basis für staatliche und kommunale Entscheidungsprozesse. Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland fanden statt am: 1950, 1961, 1970, 1987, 2011; in der ehemaligen DDR: 1950, 1964, 1971. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Statistische Bundesamt, als eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern, für die Durchführung der Volkszählung verantwortlich. Die größte Volkszählung der Welt startete China am 01.11.2010. Die chinesische Regierung erhoffte sich Aufschluss über die tatsächliche Bevölkerungsgröße zu erhalten, die bis dato auf mehr als 1,3 Milliarden Menschen geschätzt wurde. Auch sollte die Erhebung eine bessere Zahlenbasis von der raschen Überalterung der Gesellschaft aufzeigen. Die Wanderarbeiter in den Fabriken Südchinas, die tibetische Nomaden im Himalaja und alle anderen Personenkreise sollten erfasst werden. 'In der Bevölkerung regt sich allerdings Widerstand gegen diese erste Volkszählung seit zehn Jahren, die mit dem wachsendem Wohlstand auch in China zunehmend als Eingriff in die Privatsphäre empfunden wird. Wegen der strengen Ein-Kind-Politik sind viele Kinder auch gar nicht oder an anderen Orten angemeldet, um Strafen zu entgehen.' Quelle: Vgl. http://www.welt.de/politik/ausland/article10660683/China-startet-die-groesste-Volkszaehlung-der-Welt.html |
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| Mikrozensus | |||||
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Der Mikrozensus ist eine auf kleinen Stichproben ('kleine Zählung') beruhende Repräsentativstatistik der Bevölkerung eines Gebiets. Nach einem mathematisch-statistischen Zufallsverfahren werden Haushalte ausgewählt, welche in der Regel vier Jahre hintereinander befragt werden. Nur etwa 1% der Haushalte werden Jährlich zur Stichprobe herangezogen. Im Gegensatz zur Volkszählung werden keine Zähler, sondern Interviewer/-innen eingesetzt. Diese sind zu Verschwiegenheit über alle Erkenntnisse, die im Zusammenhang mit dieser Erhebung stehen, verpflichtet. Aus Datenschutzrechtlichen Gründen liegen den Interviewern/-innen keine Daten aus dem Vorjahr vor. Wer keinen Interviewer/innen in seiner Wohnung dulden möchte, kann seiner Auskunftspflicht in der Regel mit einer telefonischen Befragung nachkommen oder den 50 Seiten Fragekatalog ausfüllen und an das zuständige Statistische Landesamt per Post schicken. Der Datenschutz ist durch die statistische Geheimhaltung gemäß § 16 Bundesstatistikgesetz gewährleistet. |
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| Kontoabruf | |||||
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Finanzämter, BAföG - und Sozialämter, Familienkassen und Jobcenter der Bundesagentur für Arbeit dürfen, einzelfallbezogen bei konkreten Verdachtsfällen von Steuerhinterziehung oder Leistungsmissbrauchs Depot- und Kontostammdaten betroffener Bürger ermitteln. Die Behörden stellen eine Anfrage 'direkt über das Bundeszentralamt für Steuern (§ 93 Abs. 7 AO)'(1) Das Bundeszentralamt für Steuern wiederum erhält die Informationen Informationen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin). (2) Banken und Kreditinstitute sind verpflichtet diese Bestandsdaten bereitzuhalten. Auf diesem Wege können Namen, Kontonummer, Tag der Errichtung und den Tag der Auflösung, Geburtsdaten des Kontoinhabers und eines Verfügungsberechtigten abgerufen werden. Quellen: 1) Vgl.: http://www.steuertipps.de/?softlinkID=12011 2) Vgl.: http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/kontenabruf.html Siehe auch: Neue Kontrollbefugnisse der Finanzämter: http://www.die-steuern.de/bankgeheimnis.html Kontenabruf durch die Finanzämter und andere Behörden: http://www.bfdi.bund.de/nn_530642/DE/Themen/WirtschaftUndFinanzen/SteuernUndZoll/Artikel/Kontenabruf.html (16. Dezember 2010) |
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