| Volkszählungsgesetz | |||||
|
Volkszählung ist die periodische Totalerhebung (Vollerhebung) der Bevölkerung zur Ermittlung einer Repräsentativstatistik. Die ermittelten Strukturdaten sind die Basis für staatliche und kommunale Entscheidungsprozesse. Volkszählung in der Bundesrepublik Deutschland fanden statt am: 1950, 1961, 1970, 1987, 2011; in der ehemaligen DDR: 1950, 1964, 1971. In der Bundesrepublik Deutschland ist das Statistische Bundesamt, als eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern, für die Durchführung der Volkszählung verantwortlich. Die größte Volkszählung der Welt startete China am 01.11.2010. Die chinesische Regierung erhoffte sich Aufschluss über die tatsächliche Bevölkerungsgröße zu erhalten, die bis dato auf mehr als 1,3 Milliarden Menschen geschätzt wurde. Auch sollte die Erhebung eine bessere Zahlenbasis von der raschen Überalterung der Gesellschaft aufzeigen. Die Wanderarbeiter in den Fabriken Südchinas, die tibetische Nomaden im Himalaja und alle anderen Personenkreise sollten erfasst werden. 'In der Bevölkerung regt sich allerdings Widerstand gegen diese erste Volkszählung seit zehn Jahren, die mit dem wachsendem Wohlstand auch in China zunehmend als Eingriff in die Privatsphäre empfunden wird. Wegen der strengen Ein-Kind-Politik sind viele Kinder auch gar nicht oder an anderen Orten angemeldet, um Strafen zu entgehen.' Quelle: Vgl. http://www.welt.de/politik/ausland/article10660683/China-startet-die-groesste-Volkszaehlung-der-Welt.html |
|||||
| Siehe auch: Datenschutzgesetze Mikrozensus Kontoabruf Auskunfteien ELENA | |||||